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   BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94   

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https://dejure.org/1995,9298
BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94 (https://dejure.org/1995,9298)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94 (https://dejure.org/1995,9298)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 1007/94 (https://dejure.org/1995,9298)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    a) In seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. Januar 1980 ( BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) hat der Dritte Senat ausgeführt, nach der Konkursordnung seien die Gläubiger des Gemeinschuldners im Konkursverfahren grundsätzlich gleichzubehandeln.
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    Solche "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderzahlungen werden nämlich als Vergütungsbestandteile in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient, jedoch aufgespart und dann erst am vereinbarten Fälligkeitstag ausbezahlt (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. März 1993 (10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation) entschieden.
  • BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85

    Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 13. November 1986 (2 AZR 771/85 - AP Nr. 57 zu § 613 a BGB) angeschlossen.
  • BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69

    Urlaubsvorschriften - Urlaubsanspruch - Jahresurlaub - Teilurlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugehen, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86

    Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden -

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    Dies hat der Zweite Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1986 ( BAGE 53, 380 = AP Nr. 56 zu § 613 a BGB) ausdrücklich klargestellt.
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugehen, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • LAG Düsseldorf, 07.10.1994 - 9 (12) Sa 1332/94

    Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Fälligkeit - Haftung des

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 1994 - 9 (12) Sa 1332/94 - wird zurückgewiesen.
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